Im Gegensatz zur Unfallversicherung deckt die Berufsunfähigkeitsversicherung den großen Bereich von krankheitsbedingten Wechselfällen für die Berufsunfähigkeit ab. Der Versicherungsschutz einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist also weitaus höher und umfassender. Bei der Überlegung für Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherung sollte einfließen, dass nur ein geringer Prozentsatz von Arbeitsunfähigkeiten auf Unfälle zurückzuführen ist. Dagegen sind die häufigsten Ursachen Erkrankungen des Bewegungsapparats, der Psyche und des Herz-Kreislauf-Systems. Allerdings sollte die Entscheidung für Berufsunfähigkeitsversicherung früh fallen, da Vorerkrankungen häufig zur Ablehnung oder Verteuerung der Prämien führen. Bestimmte Berufsgruppen werden zudem mit einem Risikozuschlag belegt. Vor der Antragstellung sollten Versicherungen im Versicherungsvergleich gründlich auf ihre einzelnen Leistungen überprüft werden.
Infolge einer veränderten Rechtssprechung hinsichtlich der Berufsunfähigkeitsanerkennung unterscheiden sich ältere und neue Versicherungsverträge. In fast allen älteren Versicherungsverträgen findet sich die „abstrakte Verweisung“. Es kann auf ein Ausweichen auf eine Tätigkeit verwiesen werden, die den Kenntnissen und der bisherigen Lebenslage entspricht. Im Rahmen einer solchen Verweisung kann es sich auch um Tätigkeiten bis zu 20 % Einkommen handeln, ebenso um Tätigkeiten mit schlechten Einstellungsmöglichkeiten. In den neuen Versicherungsverträgen wird diese Klausel in der Regel nicht mehr so gehandhabt. Die grundsätzliche Unfähigkeit, dem vor Eintritt der Erkrankung ausgeübten Beruf nachzugehen gilt. Bedingung ist, dass eine Vorhersehbarkeit zumindest für ein halbes Jahr vorliegt. In alten Verträgen beträgt die Nachweislichkeit einer Berufsunfähigkeit häufig drei Jahre.
Vorabschlüssen einer Berufsunfähigkeitsversicherung rät die Stiftung Warentest zum Gespräch mit dem Arzt. Hier sollten gründlich die Einträge von Vorerkrankungen besprochen werden. Häufig kommt es nach Feststellung der Stiftung Warentest vor, dass ein Versicherer nach dem anderen Antragsteller ablehnt. Zumeist sind dann Antragsteller, aufgrund von Vorerkrankungen oder von Risiken, in einem Informationssystem der Versicherungen gelandet. Seit dem Jahr 2009 können Antragsteller von diesem System, GDV, eine Auskunft über Einträge zu ihrer Person verlangen. Einzelheiten finden sich im Internet bei den Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung von der Stiftung Warentest. Bei Neuabschlüssen sollte besonderes Augenmerk darauf gelegt werden, dass weder die abstrakte Verweisung noch die dreijährige Wartezeit Bestandteil des Vertrages sind.
Wie hoch die Prämien für die Versicherung ausfallen, unterliegt verschiedenen Kriterien. Die Kriterien hierfür werden teils von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich gehandhabt. Grundsätzlich maßgebend sind beispielsweise das Eintrittsalter, die vereinbarte Rentenhöhe, Gesundheitszustand und Vorerkrankungen. Ebenso spielen Berufe mit erhöhtem Krankheitsrisiko eine Rolle für einen Abschluss und für die Höhe der Prämien.
Da die Versicherungen zunehmend die alten „harten“ Verträge lockern und erweitern, ist es für einen Neuabschluss unbedingt wichtig, sich sehr ausführlich mit verschiedenen Angeboten zu beschäftigen.


14. Februar 2011
finanzlift.de
Tags: