Bei der Unterscheidung von Kreditformen kann man in verschiedenen Oberkategorien vorgehen. Generell werden Kredite an Privatpersonen von Krediten an Vollkaufleute, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen unterschieden. Dies hat juristische Hintergründe, da Kredite an Privatpersonen stärker durch Verbraucherschutzgesetze im Rahmen der Preisgabenverordnung geregelt sind.
Vollkaufleute haben bei gewerblichen Krediten steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten, die Privatpersonen verwehrt sind, Unternehmen haben einen direkten Zugang zum Kapitalmarkt, der ihnen die Ausgabe von Anleihen möglich macht, und öffentliche Einrichtungen sind teilweise (aber nicht völlig) durch gesetzliche Regelungen vor Insolvenzmechanismen geschützt, die für alle übrigen Marktteilnehmer zutreffen. Privatpersonen nehmen Kredite in folgender Form auf:
Verfügungs-oder Dispositionskredite. Hierbei gewährt eine Bank, bei der regelmäßige Zahlungseingänge der Person zu verzeichnen sind (in der Regel ein Gehalt), einen Kreditrahmen, über den nach Belieben verfügt werden kann. Die Rückzahlung ist so flexibel möglich, wie der Kreditnehmer dies wünscht, dafür ist dies in der Regel der teuerste Kredit.
Abrufkredite funktionieren ebenso wie Dispokredite, werden aber von einer beliebigen Bank einem Kreditnehmer mit entsprechender Bonität auch ohne Gehaltseingang bei dieser Bank zur Verfügung gestellt. Die Zinsen sind günstiger und der Kreditrahmen meist höher als beim Dispokredit. Bei der Rückzahlung werden sehr geringe, aber dennoch regelmäßige Raten erwartet.
Konsum-oder Anschaffungskredite werden zweckgebunden zum Erwerb eines bestimmten Konsumgutes gewährt, häufig erfolgt die Vermittlung durch den Verkäufer in enger Zusammenarbeit mit einer Bank. Als Sicherheit dient das Konsumgut selbst, zum Beispiel ein Fahrzeug oder ein höherwertiges Haushaltsgerät. Die Kreditraten werden in der Regel so berechnet, dass bei Zahlungsausfall der angeschaffte Gegenstand in Höhe der verbleibenden Restschuld verwertet werden kann.
Baufinanzierungen dienen dem Immobilienerwerb und werden oft in Form eines Annuitätendarlehens abgeschlossen, bei dem Zins und Tilgung zwar flexibel sind, in der Summe aber (als Rate) für den Kreditnehmer gleich bleiben. Als Sicherheit dient die Eintragung der Bank in die erste Abteilung der Grundschuld, das heißt bei Zahlungsausfall verfällt die Immobilie an die Bank. Es wird eine Zinsbindung für einen bestimmten Zeitraum vereinbart. Nach Ablauf der Zinsbindung muss eine Anschlussfinanzierung ausgehandelt werden.
Kredite zur freien Verwendung werden als Ratenkredite ohne sachlichen Gegenwert angeboten. Bei Ratenausfall bleibt nur die Einkommenspfändung oder die Insolvenz des Kreditnehmers.


08. Februar 2011
finanzlift.de
Tags: