Die Rente, die auch eine temporäre Arbeitslosigkeit überlebt und über viele Jahre hinweg staatliche Zuschüsse bekommt heißt Riester-Rente. Es lohnt sich, sich darüber zu informieren und sich die Vorteile ausrechnen zu lassen.
Seit 2008 erhält jeder Sparer bis zu 154 Euro Grundzulage pro Jahr. Für Berufseinsteiger unter 25 gibt es vom Staat bei Vertragsschluss sogar einmalig 200 Euro. Wessen Nachwuchs Kindergeld bekommt bekommt, kann auch die Kinderzulage von bis zu 185 Euro jährlich einstreichen. Dieser Betrag gilt nur für Kinder, die bis zum 32.12.2007 geboren wurden und nur bis sie 25. Jahre alt sind. Für die jüngeren beträgt die Kinderzulage sogar bis zu 300 Euro im Jahr.
Um die gesamten Zulagen zu bekommen, muss der Riester-Sparer vier Prozent vom Bruttoeinkommen des Vorjahres als Beitrag einzahlen. Dabei zählen die Zulagen mit. Für einen geringeren Beitrag, gibt es weniger Förderung. Der Mindestbeitrag liegt bei 60 Euro im Jahr.
Steuerliche Vorteile sichert sich der Riester-Sparer, wenn er die eigene Einzahlung und die Zulagen von der Steuer absetzt, die Grenze ist 2.100 Euro im Jahr. Dieser Betrag gilt in dieser Höhe seit 2008. Das Finanzamt sieht die Summe als Vorsorgeaufwendungen und die das zu versteuernde Einkommen sinkt. Im Gegenzug dazu verrechnet das Finanzamt die Zulagen. Welche Option die günstigere ist, Zulagen erhalten oder die Aufwendung von der Steuerabsetzen, wird individuell geprüft und entschieden.
Wenn er Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt, darf jeder Arbeitnehmer die staatliche Förderung in Anspruch nehmen. Auch Richter, Beamte, Landwirte und Soldaten können riestern. Selbstständige und Künstler werden allerdings nur unterstützt, wenn sie sich selbst rentenpflichtversichern. Der Zuschuss kommt aber nicht automatisch, er muss beantragt werden. Doch diese kleine Hürde ist mit einer Unterschrift unter einem Dauerzulagenantrag zu meistern. Damit fließt die Förderung jährlich aufs Riester-Renten-Konto. Wer das bisher versäumt hat, kann die Zulagen bis zu zwei Jahre rückwirkend beantragen. Auch bei bei finanziellen Problemzeiten oder Arbeitslosigkeit ist es möglich eine Auszeit nehmen. Dann ruht der Vertrag das ganze Jahr, bekommt aber auch keine Förderung.


30. Januar 2011
finanzlift.de
Tags: